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Trainer-B - Lizenz

Trainer-B Lizenz im karnevalistischen Tanzsport des DOSB

DOSB-LogoBeim Ausbildungsgang zur Trainer-B Lizenz Leistungssport im karnevalistischen Tanzsport handelt es sich um eine sportartspezifische Lizenz des Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB). Diese Lizenz baut auf eine bestehende Trainer-C Lizenz im karnevalistischen Tanzsport auf und wird vom Bundesverband für karnevalistischen Tanzsport in Deutschland e.V. (BkT), Mitglied im Deutschen Tanzsportverband e.V. (DTV), angeboten und auch durchgeführt. Sie dient der Erweiterung der Fähigkeiten von langjährig aktiven Trainerinnen und Trainern im karnevalistischen Tanzsport, welche im Besitz einer gültigen Trainer-C Lizenz sind.


Lizenzerwerb

Die Ausbildung Trainer-B Lizenz umfasst insgesamt 75 Lehreinheiten (LE) à 45 Minuten, welche sich in Sportartspezifisch und Sportartübergreifend unterteilt und mit Prüfungen abgeschlossen wird. Folgende Voraussetzungen müssen zu Ausbildungsbeginn erfüllt sein:

  • Vollendung des 21. Lebensjahres.
  • Nachweis der Mitgliedschaft des Teilnehmers in einem Verein der selbst Mitglied im
    • Bund Deutscher Karneval e.V. (BDK),
    • Landesverband für karnevalistischen Tanzsport (LkT/BkT),
    • Deutschen Tanzsportverband e.V. (DTV) und in Bayern im BLSV ist.
  • Nachweis einer vierjährigen Trainer-Tätigkeit nach Erwerb der Trainer-C Lizenz in einem BDK-Verein.
  • Besitz einer gültigen Trainer-C Lizenz Leistungssport im karnevalistischen Tanzsport.

Zur Anmeldung muss weiterhin ein ärztliches Attest vorgelegt werden, dass keine gesundheitlichen Bedenken gegen die Ausbildung und Tätigkeit als Trainer bestehen, ein karnevalistischer Lebenslauf sowie ein Motivationsschreiben, warum ein Interesse an der Trainer-B Lizenz besteht.

Lizenzerhalt

Die Trainer-B Lizenz hat eine Gültigkeitsdauer von Tag genau vier Jahren ab Tag der Ausstellung. Innerhalb dieser Gültigkeitsdauer ist für die Verlängerung folgendes notwendig.

  • Nachweis einer mindestens einjährigen Tätigkeit als Trainer bei einem Mitgliedsverein des BkT.
  • Teilnahme an einer vom BkT anerkannten fachspezifischen Weiterbildungsmaßnahme in den Bereichen karnevalistischer Tanz von 15 LE.
  • 5 LE mit sportartübergreifenden oder überfachlichen Inhalten.

Durch den Lizenzerhalt Trainer-B ist die bestehende Trainer-C Lizenz automatisch mit verlängert. Unter gewissen Voraussetzungen können auch abgelaufene Lizenzen im 1. bis 3. Jahr nach Ungültigkeit wieder aktiviert und verlängert werden.


Grundlage für den Ausbildungsgang und den Lizenzerhalt sind die Rahmenrichtlinien für die Ausbildung sowie die Prüfungsordnung für Trainer-B Leistungssport des DOSB sowie die jeweilige Ausschreibung des Lehrganges. Für spezielle Fragen zum Ausbildungsgang bitte unter „FAQ“ schauen oder unter Dokumente / Informationen Trainer-B Lizenz. Die Kontaktdaten unseres Ansprechpartners befindet sich unter Trainer-C – Lizenzerwerb.