Der karnevalistische Tanz hat im Bund Deutscher Karneval e.V. (BDK) eine sehr lange Tradition. Über mehr als drei Jahrzehnte wurden Deutsche Meisterschaften in den drei Altersklassen und eng definierten Disziplinen durchgeführt.
Gemessen an den Erfolgen der Aktiven war die öffentliche Anerkennung unbefriedigend, weil in Deutschland sportliche Erfolge nur dann Anerkennung finden, wenn der Sportler im Deutschen Sportbund (DSB) bzw. heute im Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB) eingebunden ist.
Aus diesem Grund hat sich das Präsidium des BDK entschlossen, dem karnevalistischen Tanzsport auch eine Ebene im Bereich der deutschen Sportfamilie zu geben. Deshalb wurde am 05. Dezember 1998 in Köln der Bundesverband für Gardetanzsport in Deutschland (BfG) gegründet, dem das Finanzamt Pirmasens am 11. Dezember 1998 die Gemeinnützigkeit bescheinigte. Die Eintragung beim Amtsgericht Köln erfolgte am 22. Februar 1999.
Den Statuten des DSB folgend und nach intensiven Gesprächen, stellte dieser neugegründete Verband am 26. Februar 1999 einen Aufnahmeantrag beim Deutschen Tanzsportverband (DTV) als Fachverband mit besonderer Aufgabenstellung.
Ihm wurde durch den Hauptausschuss des DTV stattgegeben und eine Rahmenvereinbarung zwischen dem DTV und dem BfG als Fachverband mit besonderer Aufgabenstellung geschlossen.
Diese Aufnahme sollte in einem festgelegten Zeitraum durch eine Fusion von Deutscher Verband für Garde- und Schautanzsport (DVG) und BfG abgelöst werden.
In der praktischen Arbeit stellte sich jedoch heraus, dass die Grundlagen dieser beiden Verbände unterschiedlicher sind, als sie sich der DTV vorgestellt hat.
Deshalb wurde am 19. April 2002 ein Positionspapier vorgelegt, dass die Unterschiede dieser beiden Fachverbände im DTV konkretisierte.
Dies hat der Hauptausschuss des DTV zur Grundlage einer neuen Entscheidung genommen und die beiden Verbände nebeneinander in seinen Reihen belassen.
Es war jedoch der Wunsch des Hauptausschusses, durch eine veränderte Namensgebung des BfG auch nach außen hin, die Unterschiede zu manifestieren.
Deshalb wurde in der Jahreshauptversammlung des BfG am 07. September 2002 in Dessau die Umbenennung in Bundesverband für karnevalistischen Tanzsport in Deutschland e.V. (BkT) beschlossen und am 14. November 2002 auch so vom Amtsgericht in Köln als Veränderung eingetragen.
Seit dieser Zeit kann man von einer einvernehmlichen Zusammenarbeit zwischen DTV, DVG und BkT sprechen.
Durch die intensive Ausbildungsarbeit für Trainerinnen und Trainer hat die Mitgliederzahl unseres Verbandes sich schnell erhöht.
Wir sind heute ein geachtetes Mitglied im Deutschen Tanzsportverband.
Volker Wagner, Wetzlar im April 2017
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