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Trainer-C - Lizenz

Trainer-C Lizenz im karnevalistischen Tanzsport des DOSB

DOSB-LogoBeim Ausbildungsgang zur Trainer-C Lizenz im karnevalistischen Tanzsport handelt es sich um eine Sportartspezifische Lizenz des Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB). Der Lizenzerwerb wird über den Bundesverband für karnevalistischen Tanzsport in Deutschland e.V. (BkT), Mitglied im Deutschen Tanzsportverband e.V. (DTV), angeboten. Veranstalter und Ausrichter eines Ausbildungsgangs ist der Landesverband für karnevalistischen Tanzsport (LkT) des jeweiligen Bundeslandes.
Um eine/n Trainer/in an einem Ausbildungsgang teilnehmen lassen zu können und auch die Vorteile für Trainer-C Ausgebildete zu nutzen, muss der jeweilige Heimatverein Mitglied in der Sportschiene des Deutschen Sportbund und der Tanzsportschiene des DTV sein. („Dokumente“ / „Mitgliedschaften Sport“) Sollte dies noch nicht der Fall sein, gibt es Möglichkeiten über einen Ausbildungsverein trotzdem die Lizenz zu erwerben. Hierfür sollte mit dem zuständigen LkT gesprochen werden.


Lizenzerwerb

Die Ausbildung umfasst insgesamt 120 Lehreinheiten (LE) á 45 Minuten, welche sich in Sportartspezifisch und Sportartübergreifend unterteilen und wird mit Prüfungen abgeschlossen. Folgende Voraussetzungen müssen zu Ausbildungsbeginn erfüllt sein:

  • Mitgliedschaft in einem Mitgliedsverein eines LkT, welcher zum Zeitpunkt der Lizenzerteilung auch Mitglied im DTV und des jeweiligen Landessportbundes sein muss.
  • Die Bestätigung des Vereinsvorstandes, dass er den/die BewerberIn für geeignet hält, die Tätigkeit als ÜbungsleiterIn bzw. TrainerIn auszuüben.
  • Die Vollendung des 16. Lebensjahres zu Ausbildungsbeginn. Bei der Lizenzerteilung muss das 18. Lebensjahr vollendet sein.
  • Ein ärztliches Attest, dass keine gesundheitlichen Bedenken gegen die Ausbildung und den Einsatz als Übungsleiter bestehen.
  • Nachweis über die Teilnahme an einer Grundschulung Garde- und Schautanz des BDK, nicht älter als Vorjahr des Ausbildungsbeginns.

Innerhalb von 2 Jahren nach erfolgreicher Ausbildung kann die Lizenz dann beantragt werden, unter anderen mit folgenden Nachweisen:

  • Nachweis über die Teilnahme an einer Erste-Hilfe Ausbildung (9 UE), nicht älter als 2 Jahre.
  • Abgeschlossener Grundlagenlehrgang der Sportbünde für Lizenzausbildung von 30 UE (sportartübergreifender Teil).

Lizenzerhalt

Alle vom BkT ausgestellten Trainer-C Lizenzen sind für vier Jahre gültig. Für eine Verlängerung um vier Jahre ist folgendes innerhalb der Gültigkeitsdauer der Lizenz nachzuweisen:

  • Eine mindestens einjährige Tätigkeit als Trainer bei einem Mitgliedsverein des Bund Deutscher Karneval;
  • Mitgliedschaft in einem DTV Mitgliedsverein;
  • Teilnahme an der vom BkT angebotenen Weiterbildungsmaßnahme (LEM) im Umfang von mindestens 15 Lehreinheiten (LE = 45 Min.).

Unter gewissen Voraussetzungen können auch abgelaufene Lizenzen im 1. bis 3. Jahr nach Ungültigkeit wieder aktiviert und verlängert werden. Weitere Informationen unter Dokumente / Lizenzerhalt.



Grundlage für den Ausbildungsgang und den Lizenzerhalt sind die Rahmenrichtlinien für die Ausbildung sowie die Prüfungsordnung für Trainer-C Leistungssport im BkT. Auszüge sind unter „Dokumente“ auf dieser Internetseite zu finden. Für spezielle Fragen zum Ausbildungsgang bitte unter „FAQ“ schauen oder den Kontakt zum jeweiligen LkT („Mitglieder“) suchen. Unsere jeweiligen Ansprechpartner befinden sich auf den folgenden Terminseiten.